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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Beginn der Gültigkeit: 01.12.2022

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der allrad-steinlach.

Das allrad-steinlach ist eine Initiative des Dußlinger Vereins Bürger aktiv für Umwelt und Mensch – baum e.V.www.baum-dusslingen.de.

Der Verein baum e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich insbesondere für die Förderung des Klimaschutzes und für eine nachhaltige Mobilität einsetzt. Er ist Eigentümer der unten näher bezeichneten Lastenräder, die er den Entleihern kostenfrei zur Verfügung stellt.

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von e-Lastenfahrrädern (im Weiteren “allrad”) innerhalb des Projektes allrad-steinlach an registrierte Entleiher*innen. Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.

Mit der Inanspruchnahme der Leihe der auf der Homepage www.allrad-steinlach.de unter dem Projekt allrad-steinlach genannten Räder erklärt sich der/die Entleiher*in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

Nutzungsbedingungen

Jede/r Entleiher*in ist für die Dauer der Ausleihe des Rades für dieses verantwortlich.

Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Rades ist vor Fahrtbeginn durch die/den Entleiher*in zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das jeweilige Rad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der jeweiligen Verleihstation unverzüglich mitzuteilen. Das Rad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

Die Räder werden von baum e.V. kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die/den Entleiher*in ist nicht gestattet.

Die/der Entleiher*in ist verpflichtet, das Rad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es wird weiterhin empfohlen einen Helm zu tragen.

Eine Weitergabe an Dritte ist, abweichend von §603 Satz 2 BGB, nur an Personen, die mit der/dem Entleiher*in in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und an Familienangehörige der/des Entleiher*in zulässig. Die/der Entleiher*in bleibt in diesem Fall jedoch für die Nutzung des Rades verantwortlich.

Das Rad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern und möglichst an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Es ist der/dem Entleiher*in untersagt, Umbauten am Rad vorzunehmen.

Zu keiner Zeit erwirbt die/der Entleiher*in Eigentumsrechte an den Rädern.

Haftung

Die Haftung des Vereins baum e.V. für die Nutzung des Rades, ist – außer im Falle von Verletzungen von Kardinalspflichten* aus dem Leihvertrag – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Die Haftung des Vereins baum e.V. ist zudem begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Während der Leihzeit geht die gesamte Haftung für die Leihsache auf den/die Entleiher*in über.

Sollte die Leihsache durch vorsätzliche oder fahrlässige Behandlung durch den/die Entleiher*in beschädigt werden oder untergehen, haftet der/die Entleiher*in für den daraus entstandenen Schaden. Der/die Entleiher*in haftet nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen der Leihsache, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden.

Der/die Entleiher*in hat den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter, die aus dem Besitz oder dem Gebrauch der Leihsache resultieren, freizustellen.

Registrierung und Buchung

Bevor Du ein allrad das erste Mal nutzen kannst, musst Du Dich registrieren. Danach kannst Du Dich mit deinem Benutzernamen und deinem Passwort einloggen. Vor jeder Buchung müssen diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Dann kann das allrad gebucht werden.

Zur Abholung an der Station ist die Vorlage Deines Personalausweises erforderlich. Die Lage und die Öffnungszeiten der Stationen finden sich auf www.allrad-steinlach.de.

Vor Fahrtantritt muss die/der Entleiher*in das allrad auf Mängelfreiheit überprüfen:
– guter Reifendruck
– Reifen laufen rund
– Schaltung funktioniert
– Licht funktioniert
– Schloss und Schlüssel vorhanden
– Akku geladen
– Bremsen testen

Die maximale Ausleihdauer beträgt drei Tage. Die/der Entleiher*in muss das allrad persönlich während der Öffnungszeiten der Stationen zurückbringen.

Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen mit der baum e.V. gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Dußlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tübingen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der baum e.V. im vollen gesetzlichen Umfang zu.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt vielmehr anstelle einer etwa unwirksamen Klausel das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Kontakt

Dieses Projekt soll gelebt werden und wachsen. Was Anpassungen und Änderungen nicht ausschließt.

Du hast konstruktive Kritik, Wünsche, Feedback (zu Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine Mail. Wir sind sehr daran interessiert, das Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen. Kontakt zum Projekt allrad-steinlach über info@allrad-steinlach.de.

Dein
allrad-steinlach Lastenradteam

Ein letzter Vorbehalt

Da das Projekt ehrenamtlich geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Verein baum e.V. vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

* [Erläuterung: Der Bundesgerichtshof definiert eine Kardinalpflicht als eine Pflicht, „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf“.]